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FAQ Green Claims Directive

Die Green Claims Directive ist eine Richtlinie, die die Europäische Union aktuell auf den Weg bringt. Ziel ist es klare und transparente Standards für die Nutzung von umweltbezogenen Aussagen für Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen zu schaffen.

Nachhaltigkeitsreporting Green New Deal Klimaschutz im Unternehmen

Green Claims Directive

Die Green Claims Directive ist eine Richtlinie, die die Europäische Union aktuell auf den Weg bringt. Ziel ist es klare und transparente Standards für die Nutzung von umweltbezogenen Aussagen für Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen zu schaffen. Aussagen sollen nur gemacht werden können, wenn diese auch wissenschaftlich belegbar sind. Die Richtlinie soll Abhilfe gegen Green Washing schaffen: Leerstellen, die von manchen Unternehmen genutzt werden um mit vagen, unfundierte oder fälschliche Klimaversprechen zu werben, sollen gefüllt werden. Der signifikanteste Unterschied zwischen der Green Claims Richtlinie und bereits bestehenden Gesetzen ist, dass Unternehmen künftig angehalten werden vor der Tätigung von umweltbezogenen Aussagen ein Prüfungsverfahren zu durchlaufen. Im Frequently Asked Questions (FAQ) erklären wir was es mit der Richtlinie auf sich hat, wer betroffen ist und was Unternehmen jetzt beachten sollten.

 

Frequently Asked Questions (FAQ)

Was ist die Green Claims Directive?
Die Green Claims Directive ist eine Richtlinie, die die Europäische Union aktuell auf den Weg bringt. Ziel ist es klare und transparente Standards für die Nutzung von umweltbezogenen Aussagen für Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen zu schaffen. Aussagen dürfen in Folge nur gemacht werden, wenn diese auch wissenschaftlich belegt werden können.

 

Warum soll die Green Claims Directive auf den Weg gebracht werden?
Mit der Green Claims Richtlinie sollen verbindliche Standards geschaffen werden, um gegen Greenwashing vorzugehen. Die rechtlichen Vorgaben zur Nutzung von Umweltaussagen sind an vielen Stellen bisher noch unklar. Diese Leerstelle kann von Unternehmen genutzt werden, um mit vagen, unfundierten oder fälschlichen Klimaversprechen zu werben. Welche Unternehmen wirklich auf die Auswirkungen auf Klima und Umwelt achten und welche bloß damit werben ist für Verbraucher:innen deshalb oftmals unklar.

 

Welche Unternehmen betrifft die Green Claims Directive?
Ausgenommen sind im aktuellen Entwurf kleine und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte und Umsatz unter 2 Mio. €. Davon abgesehen soll die Richtlinie für alle Unternehmen gelten, die umweltbezogene Aussagen tätigen.

 

Wie soll die Green Claims Directive aktuell aussehen?
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass umweltbezogene Aussagen nur getätigt werden können, wenn sie auf wissenschaftlichen Standards basieren. Um Aussagen tätigen zu können, müssen Unternehmen im ersten Schritt beweisen, dass diese wissenschaftlich fundiert sind. Dabei stehen Lebenszyklusanalysen (LCA) im Mittelpunkt. Als Bewertungsinstrument wurde bisher primär der von der EU entwickelte „Product Environmental Footprint“ (PEF) diskutiert. PEF soll allerdings nicht das einzige Bewertungsinstrument bleiben, das verwendet werden kann. Welche weiteren Standards herangezogen werden können, steht noch nicht abschließend fest.
Im zweiten Schritt müssen Unternehmen dann ein Prüfsystem durchlaufen. Dafür sollen externe Stellen eingerichtet werden, die die Unternehmensangaben prüfen. Diese akkreditieren unabhängigen Stellen, stellen nach der erfolgreichen Prüfung von Unternehmensaussagen Konformitätsbescheinigungen aus. Erst wenn Unternehmen diesen Prozess durchlaufen haben, können sie umweltbezogene Aussagen für ihre Produkte oder Dienstleistungen tätigen.

 

Wann kommt das Gesetz?
Die Richtlinie befindet sich aktuell im europäischen Gesetzgebungsprozess und wird voraussichtlich nicht vor Sommer 2024 verabschiedet. Die Europäische Kommission hat im März einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht. Aktuell wird der Entwurf in den Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments bearbeitet. Geplant ist, dass das Gesetz im März 2024 im Parlament verhandelt wird. Verschiebungen sind allerdings nicht ausgeschlossen, es stellt sich ebenfalls die Frage inwiefern die Europawahl im kommenden Jahr den Gesetzgebungsprozess verzögern könnte.
Nach der Verabschiedung auf europäischer Ebene müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Gesetz überführen und haben dafür 24 Monate Zeit. Erst nach nationaler Verabschiedung tritt die Richtlinie für deutsche Unternehmen in Kraft.

 

Welche weiteren Gesetze zum Thema umweltbezogene Aussagen gibt es schon?
Die Green Caims Directive ist nicht die einzige Rechtsgrundlage, die umweltbezogene Aussagen ins Visier nimmt. Auf nationaler Ebene besagt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bereits, dass irreführende Aussagen, die falsche Erwartungen bei Verbraucher:innen wecken, nicht zulässig sind. Als Beispiel: Das Werben mit einem Produkt, das zu 100% aus recyceltem Meeresplastik besteht, ist bereits jetzt nur rechtens, wenn sämtliche Teile tatsächlich aus recyceltem Meeresplastik hergestellt wurden. Ungleich schwieriger ist diese Überprüfung bei vagen Claims wie umweltfreundlich oder klimaschonend. Hier muss eine Einzelfallprüfung erfolgen, die die Gesamtumstände der Aussagen in Betracht zieht. Erfolgreiche Klagereihen gegen fälschliche Umweltaussagen gab es bereits, beispielsweise von der Deutschen Umwelt Hilfe oder der Wettbewerbszentrale.

Der große Unterschied zwischen der bestehenden Gesetzesgrundlage und der geplanten Green Claims Directive ist der zeitliche Ablauf: während Unternehmen im Rahmen des UWG, bei Falschaussagen, mit einer Abmahnung NACH der Tätigung von Umweltaussagen rechnen müssen (Ex-post-Verfahren), sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, VOR der Nutzung ein Prüfungsverfahren zu durchlaufen (Ex-ante-Verfahren). Hier kommt die Green Claims Richtlinie ins Spiel.

Analog zum UWG gibt es bereits die europäische „Unfair Commercial Practices Directive“. Um Verbraucher:innen vor fälschlichen umweltbezogenen Aussagen zu schützen, wurde in Ergänzung dazu die Richtlinie „Empowering Consumers For The Green Transition“ auf den Weg gebracht. Die Richtlinie befindet sich aktuell im europäischen Gesetzgebungsprozess (Trilog), die Verabschiedung steht für November 2023 auf der Tagesordnung des EU-Parlaments. Die Richtlinie adressiert deutlich umweltbezogene Aussagen. Sie verbietet die Tätigung dieser, wenn sie unbegründet sind.  Die „Empowering Consumers For The Green Transition Directive“ und die „Green Claims Directive“ können als ineinandergreifende Gesetzesvorhaben verstanden werden. Erstere beleuchtet das Thema aus Verbraucherschutzperspektive und verbietet die Tätigung fälschlicher Aussagen, zweitere legt Kriterien für Unternehmen fest. Dabei bestimmt die Green Claims Directive welche Bedingungen Unternehmen erfüllen müssen und wie die technische Umsetzung aussehen soll, um umweltbezogene Aussagen tätigen zu können.

Gemeinsam mit weiteren Richtlinien, wie beispielsweise den Regelungen zum Recht auf Reparatur, ist die Green Claims Directive Teil des Circular Economy Action Plans.

 

Was bedeutet das für Unternehmen?
Schon jetzt gibt es rechtliche Grundlagen, die es untersagen, fälschliche umweltbezogene Aussagen zu tätigen. Erfolgreiche Klagen gegen Unternehmen, die Greenwashing praktizieren, gibt es bereits. Sofern Unternehmen Green Claims nutzen (wollen) ist es deshalb ratsam, dass diese belegt werden können.

Bei Umsetzung der Richtlinie müssen Green Claims künftig auf von der EU definierten wissenschaftlichen Standards fußen. Deshalb macht es Sinn, dass Unternehmen gängige Verfahren wie Lebenszyklusanalysen durchführen, um belegen zu können, dass die Tätigung ihrer Aussagen begründet ist. Welche Standards von der EU zugelassen werden, ist aktuell noch nicht absehbar. In jedem Falle sind Unternehmen gut beraten, die sich auf künftige Überprüfungen einzustellen.

 

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