Die Coronakrise hat erneut die Verletzlichkeit der Schwächsten in der Lieferkette gezeigt – und die Notwendigkeit, Lieferbeziehungen verantwortungsbewusst und resilient zu gestalteten. Das Lieferkettengesetz sollte für alle Unternehmen gelten, die Menschenrechtsrisiken in ihrer Wertschöpfungskette haben. Dies ist ein globales Gebot, da es viele Missstände nicht nur in weit entfernten Lieferketten wie in der Textilindustrie in Bangladesch oder beim Rohstoffabbau in der DR Kongo, sondern auch im Obst- und Gemüseanbau Südeuropas oder etwa in deutschen Schlachthöfen. Die Regelungen können sich an den risikobasierten Ansätzen der größeren Unternehmen orientieren, die diese teilweise bereits jetzt umsetzen. Kleinere Unternehmen sollten mehr Zeit für die Umsetzung bekommen und – wenn möglich – eine beratende und/oder finanzielle Unterstützung für die Phase der Implementierung. Die großen Unternehmen sollten ein Eigeninteresse haben, hier beispielsweise im Rahmen von Collective Impact Initiativen gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, da sie darauf angewiesen sind, dass auch kleinere Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen können.
Der BNW mischte sich u.a. mit der Kampagne #Lieferkettengesetz in den Diskurs um ein ambitioniertes Lieferkettengesetz ein. Hier haben sich einflussreiche Unternehmer:innen, bekannte Aktivist:innen und prominente Persönlichkeiten zu Wort gemeldet, wie z.B. Marie Nasemann, Antje von Dewitz und Michael Brenner.