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Gastbeitrag: Sechs Schritte zum Management nachhaltiger Lieferketten entsprechend LkSG

Ein Gastbeitrag von BNW-Mitglied sustaineration.

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BNW-Mitglied
Nachhaltigkeitsreporting Mitgliedsunternehmen Lieferkettengesetz
LkSG

BNW-Mitglied sustaineration hat einen Gastbeitrag zu den sechs Schritten zum Management nachhaltiger Lieferketten gemäß der LkSG veröffentlicht.

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind Unternehmen in Deutschland für die sozialen und ökologischen Zustände in deren Lieferketten per Gesetz verantwortlich. Ziel des Gesetzes ist die Vermeidung, Minimierung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten sowie von Verstößen internationaler Vereinbarungen zu umweltbezogenen Risiken. Dabei gehört die gesamte Lieferkette in den Verantwortungsbereich eines Unternehmens, von der Rohstoffgewinnung bis zur Lieferung an Endkund:innen, und umschließt damit den eigenen Geschäftsbereich, unmittelbare und mittelbare Zulieferer:innen.

Für wen das LkSG gilt

Für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder satzungsmäßigem Sitz in Deutschland.

  • Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter:innen ab dem 01.01.2023
  • Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter:innen ab dem 01.01.2024

Dabei werden ins Ausland entsendete Mitarbeiter:innen eingerechnet, ebenso wie Leiharbeitnehmer:innen mit einer Einsatzdauer von über 6 Monaten sowie in Deutschland beschäftigte Mitarbeiter:innen von konzernangehörigen Gesellschaften.

Was das LkSG fordert

Das LkSG formuliert ein ganzes Bündel an Maßnahmen, welche als sogenannte Sorgfaltspflichten von den Unternehmen umzusetzen sind. Diese sollen je nach Unternehmensgröße und ‑komplexität sowie Art der Risiken in “angemessener Weise” umgesetzt werden. Grundsätzlich lassen sich folgende Sorgfaltspflichten für Unternehmen zusammenfassen, die in angemessener Weise beachtet werden müssen:

  • Einrichtung eines Risikomanagements
  • Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren und mittelbaren Zuliefer:innen zur Verhinderung oder Minimierung der Risiken
  • Abhilfemaßnahmen für bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Verletzungen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Umsetzung von Sorgfaltspflichten auch in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferer*innen
  • Dokumentation und Berichterstattung

Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements

Die Komplexität in der Umsetzung des Gesetzes ergibt sich vor allem in der Informationsbeschaffung zur eigenen Lieferkette und ihrer menschenrechtlichen Risiken. Hier kommt es darauf an, strukturiert heranzugehen sowie sinnvoll zu priorisieren, um in der Vielfalt an Informationen den Fokus nicht zu verlieren. Die Einführung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements lässt sich dabei in sechs wesentliche Schritte zusammenfassen, welche im Folgenden beschrieben werden. Dabei wird dargelegt, welche Teile des LkSG mit der Umsetzung des jeweiligen Schrittes erfüllt werden.

1. Schritt: Bestandsaufnahme

Die Bestandsaufnahme ist wichtig, um zu klären, ob Teile des LkSG im Unternehmen bereits abgedeckt sind und um bei der späteren Erarbeitung auf das Bestehende aufbauen zu können. Im Rahmen der Bestandsaufnahmen werden also alle Informationen gesammelt, die bereits im Unternehmen vorliegen. Dies können Einzelmaßnahmen sein, die bereits umgesetzt werden, wie zum Beispiel ein Verhaltenskodex oder eine Einkaufsrichtlinie. Auch sollten alle Dokumente zum vorliegenden Managementsystem erfasst werden, da das Lieferkettenmanagement hier integriert werden sollte. Außerdem sollte bestimmt werden, ob es bereits relevante Richtlinien und Gesetze gibt, die innerhalb der Lieferkette greifen.

2. Schritt: Abbildung der Lieferkette

In einem zweiten Schritt wird die Lieferkette so detailliert wie möglich abgebildet. Wichtig ist, dass neben den unmittelbaren Zulieferer:innen auch die Verbindungen zu mittelbaren Zulieferer:innen in der Lieferkette deutlich werden. Hierbei geht es darum zu verstehen, welche Wertschöpfungsschritte und Produzent:innen ein Produkt von der Rohstoffgewinnung über die Weiterverarbeitung im eigenen Unternehmen bis hin zum:r Endkund:in durchläuft. Auch eingekaufte Dienstleistungen gehören dazu. Um bei einer Vielzahl an Produkten und/oder Lieferant:innen den Überblick zu behalten, startet man am besten mit den wesentlichen Produkten oder Produktbestandteilen sowie strategisch relevanten Lieferant:innen.

3. Schritt: Risikoanalyse

Als nächstes wird die Lieferkette hinsichtlich menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken analysiert. Dieser Schritt erfordert häufig ein relativ hohes Maß an Recherchearbeit. Auch hier gilt: Einen Fokus setzen und sich vom Allgemeinen in die Tiefe einarbeiten. Recherchen zu Branchen‑, Länder- und schließlich Lieferant:innenrisiken sind sinnvoll. Identifizierte Risiken werden dann in Bezug auf die Schwere und Unumkehrbarkeit der Folgen bei Eintreten eines Risikos sowie dessen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und priorisiert. Zu beachten ist, dass die Risikoanalyse jährlich als auch anlassbezogen durchgeführt und die Ergebnisse an Entscheidungsträger kommuniziert werden müssen.

4. Schritt: Entwicklung von Zielen und Maßnahmen

Im nächsten Schritt erfolgt die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen, um die erkannten Risiken zu minimieren oder Verfahrensweisen für die Behebung von bereits eingetretenen menschenrechtliche Verletzungen festzulegen. Dabei geht es nicht um die Menge, sondern vor allem um die Qualität und Wirksamkeit der Maßnahmen. Je nach Branche, Unternehmensgröße, Zugang zu Lieferant:innen, Risiken oder eingetretener Verletzungen können hier ganz unterschiedliche Vorgehensweisen sinnvoll sein. Wichtig ist, dass Maßnahmen dabei sowohl im eigenen Geschäftsbereich greifen, z. B. durch Schulungen oder einen Verhaltenskodex,  als auch bei unmittelbaren und – sofern möglich – bei mittelbaren Zulieferer:innen, z. B. durch einen Verhaltenskodex für Lieferant:innen, Lieferant:innenbewertungen oder Audits. Idealerweise entsteht final eine ganzheitliche Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Lieferkette, welche aus Zielen, Präventionsmaßnahmen, Verfahren für Abhilfemaßnahmen sowie aus Indikatoren zur Überwachung der Ziele besteht.

5. Schritt: Implementierung in Geschäftsprozesse

Auf die Implementierung in die Geschäftsprozesse legt das LkSG besonders viel wert, denn die Umsetzung der entwickelten Ziele und Maßnahmen in die Geschäftsprozesse sowie die Überwachung und gegebenenfalls Anpassung ihrer Wirksamkeit ist ein relevanter Schritt im Aufbau von nachhaltigen Lieferketten. Zuständigkeiten, Abläufe und Prozesse müssen klar geregelt, kommuniziert und verstetigt werden, um die Anforderungen des LkSG erfolgreich umzusetzen. Das LkSG verlangt diesbezüglich die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit, die Entwicklung einer Grundsatzerklärung zur eigenen Menschenrechtstrategie sowie die Durchführung entsprechender Schulungen. Das Management möglicher Risiken ist ebenfalls ein bedeutender Teil der Implementierungsphase. Dieses besteht im Wesentlichen aus Verfahren zur kontinuierlichen Risikoanalyse und detaillierten Verfahren zur Umsetzung der Abhilfemaßnahmen. Vervollständigt wird die Implementierungsphase durch den Aufbau eines Beschwerdemanagements.

6. Schritt: Dokumentation und Berichterstattung 

Alle relevanten Informationen der Lieferkette und des Lieferkettenmanagements müssen in geeigneter Form dokumentiert werden und unterliegen zudem der öffentlichen Berichtspflicht. Der Bericht basiert auf einem strukturierten Fragebogen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und muss jährlich ausgefüllt und auf der Internetseite des Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht werden. 

 

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