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10-Punkte Plan für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft

Nachhaltige Wirtschaftspolitik Positionspapier Europa BIO-Branche Klimaschutz

Der gesellschaftliche Mehrwert einer ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft ist offenkundig: Sie bietet Klima- und Umweltschutz, sichere und gutbezahlte Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie Gesundheit für Mensch und Tier. Die Bürger:innen in Deutschland wissen das zu schätzen. Nicht zuletzt deswegen, wächst die Nachfrage nach Bio-Produkten kontinuierlich und überdurchschnittlich. Dennoch braucht es eine politische Flankierung, um die Transformation hin zu einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft weiter voranzutreiben. Die Bundesregierung agierte – im Vergleich zur Europäischen Union, die z.B. mit ihrer Farm-to-Fork-Strategie vorangeht, aber auch zu vielen Landesregierungen, etwa in Baden‑Württemberg – sehr zaghaft. Dabei muss gerade auf Bundesebene in diesen Fragen viel mehr passieren. Daher fordern wir von der kommenden Bundesregierung eine umfassende Strategie zur Förderung der nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland. Der vorliegende 10-Punkte-Plan soll als Grundlage dafür dienen.  

1. Mit 30% Ökolandbau bis 2030 vorangehen

Der ökologische Landbau ist gut für Mensch, Natur und Klima. Der Biomarkt wächst und wächst. Ökologische Produzent:innen und Lebensmittelhersteller:innen sind ökonomisch erfolgreich. Es ist nur konsequent, dass sich die Regierenden in Europa und Deutschland ambitionierte Bio-Ziele setzen: Bis 2030 sollen in Europa mindestens 25% der EU-Agrarflächen von Bio-Landwirt:innen beackert werden. Hessen verfolgt dasselbe Ziel, Bayern sieht 30% vor und Baden‑Württemberg strebt sogar 40% an. Auch die Veränderungsbereitschaft der Betriebe bleibt konstant hoch: In den letzten fünf Jahren stellten Öko-Höfe auf über 50% mehr Bio-Flächen um und rund ein Fünftel der konventionellen Betriebe interessieren sich für eine Transformation. Die kommende Bundesregierung muss daher hier stärker vorangehen und als Zielmarke 30% Ökolandbau bis zum Jahr 2030 vorgeben.  

2. Mit Steuern steuern

Die Lenkungswirkung von Steuerpolitik ist allseits bekannt und bietet den politisch Handelnden gerade für das Vorantreiben einer Transformation große Möglichkeiten. Doch die bisherige Bundesregierung nutzt dies nicht. Vielmehr benachteiligt sie mit ihrer Steuerpolitik die nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft. So bestraft etwa das Mehrwertsteuersystem den Konsum pflanzlicher Alternativen zu tierischen Lebensmitteln (19% Steuer auf Hafer-, Sojadrink & Co. gegenüber 7% für Kuhmilch) und verstärkt den schon vorhandenen Preisabstand zu konventionellen Lebensmitteln. Wir fordern von der kommenden Bundesregierung, zeitnah das Mehrwertsteuersystem zu überarbeiten und mittelfristig verstärkt Nachhaltigkeitsaspekte in ihrer Steuerpolitik zu berücksichtigen.  

3. EU-Agrarsubventionen sinnvoll investieren

Über sechs Milliarden Euro bekam Deutschland im vergangenen Jahr aus den Agrartöpfen der Europäischen Union. Daran wird deutlich, in welchem auch finanziellen Umfang die Bundesregierung mit ihrer Politik Klima- und Umweltschutz ins Zentrum ihrer Agrarpolitik rücken könnte. Bisher geschieht das viel zu wenig. Dazu müssen die Gelder aus der ersten Säule – die Direktzahlungen – schrittweise in die Agrarumweltprogramme der zweiten Säule umgeschichtet werden. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte das schrittweise erfolgen. Darüber hinaus fordern wir, dass mindestens 70% aller staatlichen Agrargelder in freiwillige Umweltleistungen investiert werden müssen.  

4. Tierwohl nicht länger ignorieren

Das von der Bundesregierung eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die sogenannte Borchert-Kommission, hat im vergangenen Jahr unter anderem vorgeschlagen, eine zusätzliche Abgabe auf tierische Produkte zur Finanzierung von Tierwohl-Maßnahmen zu erheben. Wir schließen uns diesem Vorschlag an und erwarten von der kommenden Bundesregierung ein zügiges Umsetzen. Darüber hinaus fordern wir eine staatliche und verpflichtende Haltungskennzeichnung von Fleisch analog der Kennzeichnung von Eiern.  

5. Wahre Preise abbilden

In unserem derzeitigen Wirtschaftssystem stellen Preise nicht die tatsächlichen Kosten des jeweiligen Produktes dar. Soziale und ökologische Kosten werden auf die Allgemeinheit umgewälzt, was einer Subvention nicht-nachhaltiger Produkte gleichkommt. In der Landwirtschaft und der Lebensmittelbranche geschieht dies in besonders eklatantem Maße. Daher fordern wir in einem ersten Schritt die Einführung von Umlagen auf den Einsatz synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel zur Internalisierung externer Kosten. Darüber hinaus sollte mittelfristig die Einführung einer „True-Cost“-Bilanzierung oder alternativ einer Bilanzierung von Gemeinwohlleistungen ins Auge gefasst werden.  

6. Bio-Forschung forcieren

Die bisherige Bundesregierung hat ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die Forschung für den Ökolandbau zu stärken, nicht eingehalten. Dabei würden davon nicht nur ökologische Landwirt:innen profitieren, sondern auch konventionelle, die sich nachhaltiger aufstellen möchten. Und zu guter Letzt auch die ganze Gesellschaft. Wir fordern daher den Anteil von auf den Ökolandbau zugeschnittener Forschung auf 20 % der Bundes-Agrarforschungsfördermittel bis 2025 zu erhöhen (auf 30 % bis 2030) und das Budget des Bundesprogramms Ökologischer Landbau um jährlich 15 Mio. Euro aufzustocken. Zudem fordern wir den Aufbau eines transdisziplinären „Forschungsnetzwerks für ökosystemare Agrarforschung“ – hier sollen Forschungsansätze und wissenschaftliche Arbeiten von Spezialist:innen und Praktiker:innen gemeinsam konzipiert und durchgeführt werden.  

7. Nachhaltigen Mittelstand stärken

Der deutsche Mittelstand ist das Rückgrat der Wirtschaft hierzulande und weltweit für seine Qualität bekannt. Diesen gilt es weiter zu stärken und dabei den Fokus auf Nachhaltigkeit zu legen. Wir fordern die Kopplung von Mitteln der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) an Nachhaltigkeitskriterien, steuerpolitische Reformen zugunsten nachhaltig wirtschaftender Unternehmen und den Abbau umweltschädlicher Subventionen. Für Herstellende von Qualitätsprodukten (Bio u. a.) in der Ernährungswirtschaft fordern wir eine gezielte Förderung in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) und die Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) mit Blick auf die stärkere Berücksichtigung der Bio-Ernährungswirtschaft.  

8. Bio-Gründungen unterstützen

Mehr Bio-Fläche bedeutet mehr Bio-Rohstoffe, damit braucht es auch mehr Bio‑Verarbeitungsunternehmen. Doch bisher gibt es keine gezielten Förderangebote für Bio‑Gründer:innen. Daher fordern wir einen „Bio-Gründungsfonds“, die Ausweitung des Bio‑Kontrollkostenzuschusses auf Herstellungsbetriebe, spezifische Beratungsangebote für Bio‑Gründer:innen und Unterstützung bei der Finanzierung von Startinvestitionen.  

9. Bio-Knowhow verankern

Der Fachkräftemangel ist in Deutschland mittlerweile allgegenwärtig, auch in der Land- und Ernährungswirtschaft ist er längst angekommen. Bio-Betriebe und -Unternehmen sind oftmals in Regionen mit überdurchschnittlichem Fachkräftemangel angesiedelt. Die Öko-Landwirt:innen und Bio-Produzent:innen merken dies besonders, da bei ihnen neben der allgemeinen Ausbildung noch zusätzliche Kenntnisse verlangt werden. Deswegen fordern wir „Ökologischen Landbau“ als eigenständigen Ausbildungsgang zu etablieren. Zudem müssen verstärkt Bio-Kenntnisse in den Ausbildungsinhalten in der Ernährungswirtschaft, Gastronomie und des Handel verankert werden.  

10. Transformation der Außer-Haus-Verpflegung beschleunigen

Der Bio-Anteil in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) liegt bei ca. 1,3 Prozent, fünfmal niedriger als der im Lebensmittelhandel (ca. 6,5 %). Das ist wenig verwunderlich, denn es gibt selbst für den öffentlichen Sektor keine verbindlichen Ziele. Daher fordern wir eine ambitionierte und verbindliche Zielsetzung für den Bio-Anteil in öffentlichen Kantinen. Zudem müssen wirksame Konzepte zur Förderung von Bio in der AHV etabliert werden, etwa die Einführung eines Kontrollkosten-Zuschusses auch für AHV-Einrichtungen und eine finanzielle Förderung von Beratungsleistungen bei der Umstellung auf Bio. 

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Stand: 01.10.2021