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Interessenkonflikte im Standardsetzungsprozess - Neustart nötig

Das Handelsgesetzbuch muss angepasst werden, um das Mandat des DRSC zu überdenken und eine Organisation zu schaffen, die frei von Interessenskonflikten ist und die notwendige Kompetenz besitzt.

CSRD Nachhaltigkeitsreporting

Zusammen mit weiteren Klima- und Umweltorganisationen hat der BNW einen offenen Brief an Bundesminister der Justiz Buschmann geschrieben. Darin bringen wir unsere tiefe Besorgnis zum Ausdruck, dass der Verein DRSC - Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee seiner Rolle als neutraler Akteur bei der Standardsetzung der CSRD und der nationalen Umsetzung nicht gerecht wird. Die Interessenskonflikte aufgrund der Finanzierungsstruktur sind nicht zu übersehen. 

Gemeinsam kritisieren wir, dass das DRSC durch seine Finanzierungsstruktur und die Zusammensetzung seiner Gremien Interessenskonflikte aufweist, die seine Neutralität und Effektivität untergraben. Es fehlt an einer breiten Repräsentation von Stakeholdern, insbesondere aus dem Umweltbereich, was zu einer einseitigen Standardsetzung führt. Zudem mangelt es an Transparenz und Kompetenz in Bezug auf Nachhaltigkeit, was die Legitimität des DRSC als Standardsetzer in Frage stellt. Diese Mängel könnten die Qualität und Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beeinträchtigen, was für uns nicht hinnehmbar ist.

Gemeinsam mit 15 weiteren Organisationen stellen wir fest, dass das DRSC in seiner aktuellen Form nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um als legitimer Standardsetzer zu fungieren. Wir haben vier grundlegende Diskussionspunkte formuliert:

  1. Freiheit von Interessenskonflikten: Über 90% der Einnahmen des DRSC stammen aus der Wirtschaft, was die Unabhängigkeit stark in Frage stellt.
  2. Ernsthafter Multi-Stakeholder-Prozess: Trotz jahrelanger Arbeit an den ESRS fehlt es an Vertreter:innen für Umweltbelange im Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  3. Vorgelebte Transparenz: Die Nominierungspraxis für Mitglieder des Fachausschusses und des Nominierungsausschusses wirft Fragen auf und zeigt deutliche Interessenskonflikte.
  4. Notwendige Kompetenz: Ein Blick in die Ausschüsse und Arbeitsgruppen offenbart einen Mangel an nachhaltigkeitsbezogener Expertise.

Die ESRS sind nun Gesetz, aber ihre Anwendung muss sinnvoll gestaltet werden. Es ist nicht akzeptabel, dass Organisationen ohne nachhaltigkeitsbezogene Kompetenz von der Bundesregierung eine Hauptrolle zugewiesen bekommen. Dies untergräbt das Vertrauen in den Prozess und schlussendlich die Qualität der Daten.

Es ist an der Zeit für einen Neustart. Der §342q im HGB muss angepasst werden, um das Mandat des DRSC zu überdenken und eine Organisation zu schaffen, die frei von Interessenskonflikten ist und die notwendige Kompetenz besitzt.

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