UnternehmensGrün Sonder-Newsletter

Aus Anlass des heute in Stuttgart vorgestellten UnternehmensGrün-Positionspapiers: „Mehrwertsteuer - Fiskalische und Soziale Nachhaltigkeit durch Vereinfachung“

Verbandsneuigkeiten

Vorab:
Besuchen Sie unsere Homepage: www.unternehmensrgruen.de und die Homepage unseres von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekts „Juniorenfirmen auf dem Weg zum nachhaltigen Wirtschaften, das in Baden-Württemberg seit dem 1. Juli 2010 in Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg fortgeführt wird: www.nachhaltige-juniorenfirmen.de

01. Pressemitteilung vom 19. August 2010 – Einfach und sozial

Einfach und sozial
UnternehmensGrün unterbreitet Konzept für eine sozialverträgliche und zugleich entbürokratisierende Vereinfachung der Mehrwertsteuer (19.08.10)

Mit dem am 19. August in Stuttgart vorgestellten Positionspapier zur Mehrwertsteuer ‚Fiskalische und Soziale Nachhaltigkeit durch Vereinfachung’, unterbreitet UnternehmensGrün ein Konzept mit einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 17% bei Wegfall des ermäßigten Steuersatzes von 7 %. Damit wird eine Vereinfachung bei der Steuererhebung und Bürokratieabbau für die Unternehmen erreicht. Der Vorschlag ist eine klare Abkehr vom heutigen Mehrwertsteuersatz-Dschungel (19 % und 7 %), vermeidet damit Abgrenzungsprobleme und unterbindet „Steuergestaltungen“. Für untere Einkommensgruppen wird aufkommensneutral ein sozialer Ausgleich ermöglicht.

„Viele Ermäßigungen sind schlichtweg nicht nachvollziehbar“, kritisiert Gottfried Härle, Inhaber der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch/Allgäu, Vorstand von UnternehmensGrün und Mitverfasser des Positionspapiers die 57 existierenden Kategorien von Begünstigungen: „Worin liegt der Grund für eine Steuerermäßigung bei Trüffeln? Und warum werden sie mit dem vollen Steuersatz von 19% besteuert, wenn sie mit Essig zubereitet sind?“ hinterfragt Härle.

Das zehnseitige Positionspapier erwähnt auch die in dem komplexen Mehrwertsteuersystem angelegten Betrugsmöglichkeiten und Fehlerquellen, deren Schaden für Deutschland auf ca. 17 Mrd. Euro jährlich geschätzt wird - die sogenannte ‚Mehrwertsteuerlücke’. Davon könnte durch eine Vereinheitlichung des Steuersatzes etwa die Hälfte vermieden werden.

Der weitere Autor des Positionspapiers, Eugen Schlachter, Vorstand von UnternehmensGrün, Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eG und für Bündnis 90/Die Grünen MdL in Baden-Württemberg, hebt daher auf die Einnahmenseite ab und konstatiert: „Allein die ’Vereinfachungsdividende’ eines einheitlichen Steuersatzes liegt also für Deutschland bei schätzungsweise 8 - 9 Mrd. Euro pro Jahr“. In anderen EU-Staaten ist sie noch weit höher.

Rechnerische Aufkommensneutralität führt zu einem einheitlichen Steuersatz von 16 %. UnternehmensGrün plädiert allerdings unter Berücksichtigung eines zu gewährleistenden Sozialausgleichs für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 17 %. „Eine Reform der Mehrwertsteuer, mit einem einheitlichen Steuersatz, kommt aus Sicht von UnternehmensGrün nur mit einem sozialen Ausgleich für untere Einkommensgruppen in Frage. Sie geben einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens z.B. für Lebensmittel aus, die heute noch mit dem ermäßigten Satz versteuert werden“, konkretisiert Gottfried Härle. Für die unterste Einkommensgruppe mit einem Haushaltseinkommen von 900 Euro ergäbe sich rechnerisch ein Sozialgleich von ca. 15 Euro pro Monat, mit einem Gesamtvolumen von rund 250 Mio. Euro jährlich. Nach Ansicht von UnternehmensGrün sollte aber der Umfang des Sozialausgleichs über Haushaltseinkommen von 900 Euro hinaus weiter gefasst werden, insbesondere für Haushalte mit Kindern. „In Form einer entsprechenden Erhöhung des Regelsatzes von ALG II bzw. des Kindergeldes für alle Familien mit niedrigen Einkommen lässt sich der Sozialausgleich ohne bürokratischen Aufwand stemmen“, so Schlachter. „Wir haben daher einen ganzen Tarifpunkt für den sozialen Ausgleich vorgesehen, dies sind ca. 11 Mrd. Euro Aufkommen pro Jahr. Dies ist das für den Sozialausgleich erforderliche Volumen. Wie der Sozialausgleich vollzogen werden soll, möchte UnternehmensGrün nicht konkret vorgeben. Vielmehr will der Verband der grünen Wirtschaft das Gespräch mit Sozialverbänden und anderen Experten suchen, um hieraus dann eine einfache aber gerechte Lösung zu entwickeln.

Als weitere Verwaltungsvereinfachung schlägt UnternehmensGrün überdies vor, den Freibetrag für Kleinunternehmen (§ 19 UStG) von derzeit 17.500 auf 25.000 Euro anzuheben.

Pressekontakte:
Eugen Schlachter, Vorstand UnternehmensGrün,
info@eugen-schlachter.de, 0171/5091885

Gottfried Härle, Vorstand UnternehmensGrün,
Gottfried.Haerle@haerle.de

02. UnternehmensGrün - Positionspapier: Mehrwertsteuer - Fiskalische und Soziale Nachhaltigkeit durch Vereinfachung

UnternehmensGrün - Positionspapier: Mehrwertsteuer  - Fiskalische und Soziale Nachhaltigkeit durch Vereinfachung

Die Umsatzsteuer wird in der EU in Form der Mehrwertsteuer erhoben: Gewerbliche Umsätze bleiben durch das Verfahren des Vorsteuerabzugs steuerfrei; die Steuer entsteht de facto nur beim Endverbraucher über den Preis. Die Mehrwertsteuer ist eine der ertragsstärksten und stabilsten Steuern. Das Aufkommen ist von 2004 bis 2008 deutlich gestiegen und lag im Jahr 2008 bei 178 Mrd. Euro. Die starke Zunahme in den Jahren ab 2007 beruht auf einer Anhebung des (vollen) Steuersatzes von 16 % auf 19 %. Die Mehrwertsteuer ist eine „Gemeinschaftssteuer“ an der nicht nur Bund, Länder und Gemeinden partizipieren, sondern auch die Europäische Union. (...)
Die Problematik der Mehrwertsteuer liegt nun darin, dass es neben dem vollen Steuersatz von 19 % den reduzierten Steuersatz von 7 % gibt und darüber hinaus Umsätze, die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Steuer befreit sind. Die nationalen Regelungen müssen mit den EU-Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) vereinbar sein. Hierin ist festgelegt, auf welche Leistungen die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. Das Aufkommen aus dem ermäßigten Steuersatz liegt bei 6,9 % des Gesamtaufkommens. Allerdings gehen durch die Festlegung des ermäßigten Satzes für zahlreiche Warenkategorien dem Fiskus in Deutschland fast 20 Mrd. Euro verloren, oder andersherum: Würden alle Umsätze zum vollen Satz versteuert, so läge das Aufkommen um 20 Mrd. Euro höher als heute. Diese Tatsache führt dazu, dass sich die Diskussion um die „Vereinfachung“ der Mehrwertsteuer wieder belebt hat.
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03. Das aktuelle UnternehmensGrün Journal, Bestellformular

Das aktuelle UnternehmensGrün Journal (1/2010), u.a. mit einem Interview mit Prof. Dr. Nida-Rümelin über Bildungsverantwortung und einem Interview mit Margit Conrad, Umweltministerin von Rheinland-Pfalz, über Energiepolitik.  >> PDF des Journals
Auch im Abonnement erhältlich >> hier

04. Manifest – Der Ausstieg aus dem Ausstieg wir sagen Nein! JETZT unterschreiben.

Manifest – Der Ausstieg aus dem Ausstieg wir sagen Nein!
UnternehmensGrün spricht sich entschieden gegen den „Ausstieg aus dem Ausstieg“ aus, auch mit Blick auf dessen Folgen für die deutsche Wirtschaft. Unternehmen, UnternehmerInnen, Selbständige und leitend in der Wirtschaft Tätige können sich mit ihrer Unterschrift der Position aus dem Manifest anschließen und mit einer finanziellen Beteiligung die Kundgabe des unterzeichneten Manifest - Der Ausstieg aus dem Ausstieg: Wir sagen Nein!   in deutschen Tages- und Wochenzeitungen oder aber auf Großplakaten (NEU – erweiterte Aktion) unterstützen (vgl. im Einzelnen das Rückmelde-
formular). Um die Kampagne zu ermöglichen, benötigen wir ausreichend Unterstützer. Beteiligen Sie sich, damit das Manifest mit und in Ihrem Namen Politik wird.

Manifest – Der Ausstieg aus dem Ausstieg: Wir sagen Nein!

Die neue Bundesregierung will den mit der Energiewirtschaft vereinbarten Ausstieg aus der Atomenergie rückgängig machen
und die Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke verlängern. Wir, Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer, Selbständige sowie leitend in der Wirtschaft Tätige, halten diese Absicht für fatal - aus energiepolitischen, ethischen und vor allem auch aus ökonomischen Gründen. Wir fordern die Bundesregierung auf, am Atomausstieg gemäß den Vereinbarungen mit der Atomwirtschaft und dem geltenden Atomausstiegsgesetz festzuhalten.
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