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Pressemitteilung
Empfehlungen des DIHK entbehren Sachverstand und Seriosität
(03.09.2010) UnternehmensGrün kritisiert aufs Schärfste die Empfehlungen des DIHK „Bezahlbar, effizient, sicher und modern - Anforderungen an das Energiekonzept der Bundesregierung“.
In dem nach Angaben des Dachverbandes der IHKn bereits im Juni der Bundesregierung vorgelegten Papier plädiert der DIHK u.a. für Laufzeitverlängerungen und die Abschaffung des EEG, sollte „das EEG bei gemeinsamer Anwendung mit dem Emissionszertifikatehandel keine klimapolitische Wirkung entfalten“, so der Wortlaut der Empfehlungen. Ferner enthalten ist die Forderung nach einem CCS-Gesetz, der gesetzlichen Grundlage zur unterirdischen Einlagerung von abgespaltenem CO2 aus Kohlekraftwerken.
„Der DIHK konterkariert mit seinen Empfehlungen zur Ausgestaltung des Energiekonzeptes der Bundesregierung die Interessen zahlreicher zukunftsfähiger Unternehmen aus den Branchen der Erneuerbaren Energien, die in den letzten Jahren hunderttausende neuer Arbeitsplätze geschaffen haben“, erklärt Gottfried Härle, Vorstand von UnternehmensGrün und Inhaber der 100 % CO2-neutral produzierenden und regional wirtschaftenden Brauerei Clemens Härle aus Leutkirch.
Der Verband appelliert an die Öffentlichkeit, die IHKn, deren Mitglieder, aber auch an die Bundesregierung als Adressat der als "Anforderungen" betitelten und damit Allgemeingültigkeit beanspruchenden Empfehlungen, das Verhalten des DIHK nicht länger hinzunehmen. Nina Scheer, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün weist dabei auf die Unzulässigkeit entsprechender politischer Stellungnahmen des DIHK hin. „Der DIHK widersetzt sich wissentlich den gesetzlichen und durch das Bundesverwaltungsgericht konkretisierten Vorgaben, die für politische Positionierungen von IHKn als Körperschaften des öffentlichen Rechts und mit Blick auf die gesetzlich zur Mitgliedschaft verpflichteten Unternehmen gilt“, erklärt Scheer. Diese Vorgaben seien auch auf den DIHK als Dachorganisation der IHKn anzuwenden.
Nach Einschätzung von UnternehmensGrün bieten die Empfehlungen des DIHK sachlich keine hinreichende Substanz, im Kontext der Erarbeitung des Energiekonzepts von Seiten der Bundesregierung beachtet zu werden. Die Empfehlungen reihten nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen und unplausible Schlussfolgerungen aneinander, etwa mit der Behauptung, es bedürfe aufgrund anderweitig zu erwartender „Engpässe(n) bei der Kraftwerkskapazität“ und Preiserhöhungen einer Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke. Die Vergangenheit habe aber leider gezeigt, dass auch substantiell haltlose Stellungnahmen des DIHK als vermeintliche „Stimme der deutschen Wirtschaft“ schweren politischen Schaden anrichten können, dem UnternehmensGrün mit dieser Erklärung vorbeugen möchte.
UnternehmensGrün e.V. wirkt - sowohl politisch als auch wirtschaftlich unabhängig - aktiv an der Realisierung einer umwelt- und zugleich sozialverträglichen Marktwirtschaft mit und erfüllt damit einen umweltschutzpolitischen Auftrag. Als Bundesverband der grünen Wirtschaft tritt UnternehmensGrün auf der Ebene von Politik und Wirtschaft für Rahmenbedingungen ein, die es Unternehmerinnen und Unternehmern erleichtern, im Einklang mit unseren ökologischen Lebensgrundlagen zu wirtschaften. Die Mitgliedschaft setzt sich im Schwerpunkt aus klein- und mittelständischen Unternehmen zusammen. UnternehmensGrün ist gemeinnützig anerkannt (Förderung des Umweltschutzes).
Pressekontakt:
Dr. Nina Scheer, Geschäftsführerin UnternehmensGrün,
scheer@unternehmensgruen.de, 0170 2816605
>> zur Pressemitteilung (pdf)
Pressemitteilung
Laufzeitverlängerungen entbehren Rechtsstaatlichkeit
(31.08.2010) Vor knapp einem Jahr ist die Bundesregierung mit dem Anspruch angetreten, Laufzeitverlängerungen als sog. Brückentechnologie zu erwägen, sollten die Erneuerbaren Energien noch nicht soweit sein, sprich ihr Ausbautempo eine Laufzeitverlängerung erzwingen.
Die nun vorliegenden Energieszenarien legen diesen zwingenden Schluss aber nicht nahe, unterstellt man, dass es der Bundesregierung nach wie vor um einen schnellst möglichen Ausbau Erneuerbarer Energien geht. Welche Legitimation kann eine Laufzeitverlängerung dann aber noch haben?
„In einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung der Atomenergienutzung stellt eine Laufzeitverlängerung mit Blick auf die nach wie vor ungelöste Endlagerfrage und dem Zementieren von Großversorgungsstrukturen, die den Ausbau Erneuerbarer Energien behindern, trotz der begehrten steuerlichen Mehreinnahmen die reinste Absurdität dar“, erklärt Eugen Schlachter, Vorstand von UnternehmensGrün, Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eG und für Bündnis 90/Die Grünen MdL in Baden-Württemberg. „Hält die Bundesregierung dennoch an der Laufzeitverlängerung fest, kann es hierbei um nichts anderes als um käufliche Politik gehen. Vor diesem Hintergrund dürfte eine Laufzeitverlängerung selbst durch das Wählervotum von schwarz-gelb nicht gedeckt sein, geschweige denn durch den Koalitionsvertrag“, so Schlachter weiter.
Der Verband kritisiert Bundeskanzlerin Merkel ferner in ihrer offenen Spekulation, die Jahresanzahl der Laufzeitverlängerung auf vermeintlich zu vermeidende Zustimmungspflichtigkeit der Länder auszurichten. Allein dies beweise, dass es bei der Laufzeitverlängerung nicht um die Etablierung eines verantwortlichen und zukunftsfähigen Energieversorgungskonzeptes gehen könne, sondern offenbar um die nackte Einnahmenseite, insbesondere aus Sicht der CDU/CSU-geführten Bundesländer.
Jan Karsten Meier, Vorstand von UnternehmensGrün und Unternehmensberater aus Essen fordert die Oppositionsparteien auf, bereits heute anzukündigen, dass die Laufzeitverlängerung nach einem Regierungswechsel keinen Bestand haben wird. „Die Atomkraftwerksbetreiber müssen sich auf dann drastisch verschärfte Auflagen gefasst machen, Verantwortungsübernahme für Entsorgungskosten mit eingeschlossen“, argumentiert Meier. Vor diesem Hintergrund werde auch die wirtschaftliche Unvernunft der heutigen Diskussion deutlich, so Meier weiter.
UnternehmensGrün e.V. wirkt - sowohl politisch als auch wirtschaftlich unabhängig - aktiv an der Realisierung einer umwelt- und zugleich sozialverträglichen Marktwirtschaft mit und erfüllt damit einen umweltschutzpolitischen Auftrag. Als Bundesverband der grünen Wirtschaft tritt UnternehmensGrün seit 1992 auf der Ebene von Politik und Wirtschaft für Rahmenbedingungen ein, die es Unternehmerinnen und Unternehmern erleichtern, im Einklang mit unseren ökologischen Lebensgrundlagen zu wirtschaften. Die Mitgliedschaft setzt sich im Schwerpunkt aus klein- und mittelständischen Unternehmen zusammen.
Als gemeinnützig anerkannter Verband (Förderung des Umweltschutzes) fordert UnternehmensGrün die Bundesregierung auf, umgehend ihre Regierungsverantwortung wahrzunehmen, wonach sie dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Eine Politik, die sich außerhalb dieses Auftrages bewegt, entbehrt jedweder Rechtsstaatlichkeit.
Pressekontakt:
Dr. Nina Scheer, Geschäftsführerin UnternehmensGrün,
scheer@unternehmensgruen.de, 0170/2816605
Für Rückfragen:
Eugen Schlachter, Vorstand UnternehmensGrün,
info@eugen-schlachter.de, 0171/5091885
Jan-Karsten Meier, Vorstand UnternehmensGrün,
beraterjkmeier@aol.com, 0171/3025258
>> zur Pressemitteilung (pdf)
Positionspapier
Rente mit 67
UnternehmensGrün, der Bundesverband der grünen Wirtschaft, spricht sich für die Beibehaltung des Einstiegs in die Rente mit 67 Jahren aus. Eine nachhaltige Sicherung des Rentensystems der Bundesrepublik verlangt Korrekturen. Die Rente mit 67 war der richtige Einstieg. Die Korrektur der Rentenformel durch die Schwarz-Rote-Koalition als Wahlgeschenk an die Rentner mag zwar politisch opportun gewesen sein, langfristig ist eine solche Rentenpolitik Gift für eine in die Zukunft gerichtete, den Anforderungen der Generationengerechtigkeit standhaltende Sozialpolitik.
Das Vertrauen in die Rente („Die Rente ist sicher“) war noch nie so gering wie heute. 70 % der Deutschen widerspricht der oft beschworenen Formel. Fragt man junge Menschen nach ihrer Einschätzung, ob sie im Alter eine auskömmliche staatliche Rentenzahlung erwarten, so bekommt man ein Gefühl für die realen Erwartungen.
Der oft beschworene demographische Wandel wird es insbesondere in den Jahren zwischen 2030 und 2040 erforderlich machen, dass die Staatsquote bei den Rentenversicherungszahlungen erheblich steigt. Langfristig muss daher gegengesteuert werden, damit unser Sozialsystem auch noch in weiterer Zukunft die Sicherheit bietet, die Bürger in einer sozialen Markwirtschaft erwarten dürfen. Die Rente mit 67 gehört dazu. Der Einstieg in die Rente mit 67 erfolgt pro Geburtenjahr lediglich im Schritt von einem Monat pro Jahr.
Zwar ist die Beschäftigtenquote älterer ArbeitnehmerInnen gering. Aufgrund des demographischen Wandels ist aber der Wirtschaft klar, dass der Anteil der erwerbstätigen Älteren ansteigen wird. Der Mangel an Fachkräften wird die Unternehmen veranlassen, ihren älteren Mitarbeitern bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit z. B. durch eine etwas reduzierte Wochenarbeitszeit und/oder mehr Urlaube bei entsprechender Reduzierung der Vergütung entgegenzukommen. Derlei Modelle bieten sich auch über den gesetzlichen Renteneintritt hinaus an. Der Gesetzgeber hat für solche in die Zukunft gerichteten Modelle möglichst heute schon Vorsorge zu treffen, damit sie nicht an sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Widrigkeiten scheitern. Fragt man Menschen, die noch leistungsfähig und gesund sind, zum Zeitpunkt ihres Renteneintritts, ob sie ihren Beruf nicht gerne auch in reduzierter Form fortgesetzt hätten, so wird man häufig genug die Antwort erhalten, dass sich viele eine sinnvolle Weiterbeschäftigung hätten vorstellen können, die Rahmenbedingungen aber nicht diesem Wunsch entsprochen hatten.
Stellt man heute den Renteneintritt mit 67 in Frage, mit dem Hinweis darauf, dass körperlich schwer arbeitende Menschen nach einem langjährigen Arbeitsleben schon mit 60 Jahren eine einträgliche und ihnen zumutbare Beschäftigung nicht mehr ausüben können, so muss über eine Anpassung der rentenrechtlichen Vorschriften nachgedacht werden. Der oft als Beispiel bemühte körperlich schwer arbeitende Bauhandwerker, aber auch die jahrzehntelang in einer kalten Wurstfabrik arbeitende Packerin gibt es. Sie sind typische Arbeitsbiografien, die nicht nur auf eine lange Beschäftigungsdauer, sondern auch auf eine Vielzahl von körperlichen Gebrechen als Folge der physisch anstrengenden Tätigkeit verweisen können. Die Rente mit 67 mag dann unerreichbar fern scheinen.
Eine einfache Lösung dieses Problems ist systematisch im Sozialrecht dadurch möglich, dass die Privilegierung schwerbehinderter Menschen diesen einen früheren Renteneintritt eröffnet. Als Schwerbehinderte insofern gleichbehandelt werden sollten Menschen, denen die Fortsetzung ihrer Berufstätigkeit aufgrund der mit dieser einhergehenden körperlichen Belastung aus gesundheitlichen Erwägungen nicht mehr zumutbar ist. Wer einen Grad der Behinderung von 50 % oder mehr erreicht bzw. Menschen mit einem GdB von 30 bis 50, dann aber eine Gleichstellung für den Arbeitsbereich, haben schon heute Anspruch auf einen vorzeitigen Renteneintritt. Diese Arbeitnehmer können heute zwei Jahre früher in Rente gehen bzw. fünf Jahre früher bei entsprechenden Abschlägen im Vergleich zum Regelrenteneintrittsalter. Würde man für diesen Beschäftigtenkreis, der erwiesenermaßen physisch nur noch eingeschränkt leistungsfähig ist, den gegenwärtig frühren Rentenbeginn, wie zum Zeitpunkt der Rente mit 65, beibehalten und nicht, wie jetzt noch vorgesehen, um zwei Jahre, in Entsprechung des erhöhten Renteneintrittsalters, auf 67 Jahre anheben, so würde ein sozialpolitischer Ausgleich geschaffen, der insbesondere körperlich stark beanspruchte Arbeitnehmer einen früheren Renteneintritt ermöglicht. Mit dieser geringfügigen Korrektur kann das sozialpolitische Problem systemgerecht gelöst werden.
Darüber hinaus führt nach Ansicht von UnternehmensGrün kein Weg an der Einbeziehung auch Selbstständiger und Beamter in die gesetzliche Rentenversicherung vorbei. Durch die Einbeziehung junger Selbstständiger und Beamten könnte der Rentenberg insbesondere ab dem Jahre 2030 ff „untertunnelt“ werden. Zugleich würde er den hohen Anteil Selbstständiger, welche keine ausreichende Altersvorsorge geschaffen haben oder sie mangels ausreichender Einkünfte auch nicht schaffen konnten, absichern und auch die Beamten in ein solidarisches System einbeziehen.
Klaus Stähle
Vorstand UnternehmensGrün
August 2010
>> zum Positionspapier (pdf)
Stellungnahme
Stuttgart 21 – Albtraum oder Wirklichkeit?
UnternehmensGrün unterstützt die Kritiker von „Stuttgart 21“.
Wie bereits der Vorhabenstitel (Stuttgart 21) verrät, könnte die Phantasterei zu einem Jahrhundertprojekt werden; wenn vielleicht nicht durch die reine Bauzeit, so aber doch finanziell und in Form von Narben, die das Projekt in der Gesellschaft, insbesondere mit Blick auf das Vertrauen in ihre Volksvertreter, zumindest der insoweit verantwortlichen, hinterlässt.
"Wenn für eine Stadt ein dekadenüberschreitendes verkehrstechnisches Chaos vorprogrammiert ist, die Kosten ob der Realisierbarkeit und Finanzierungszusagen bis heute noch nicht einmal auf die Anzahl der Milliarden Euro genau bezifferbar ist, ein maßgeblicher Teil der grünen Lunge der Innenstadt Stuttgarts vernichtet wird und dennoch selbst der einzige Nutzen, den die Bevölkerung aus diesem Projekt in ferner Zukunft ziehen könnte - eine Verkürzung der Fahrzeit - in weiter Ferne und Ungewissheit liegt, dürfen Bürgerproteste gegen ein solches Vorhaben nicht ignoriert werden", erklärt Eugen Schlachter, Vorstand von UnternehmensGrün, Sprecher des Vorstandes der Raiffeisenbank Dellmensingen eG und für Bündnis 90/Die Grünen MdL in Baden-Württemberg.
Die Bürgerproteste kommen nicht aus dem Nichts: Das Werteverständnis der Bevölkerung wird mit „Stuttgart 21“ in vielerlei Hinsicht hintergangen und unzumutbar belastet: Wofür gibt es Denkmalschutz, wenn er im vermeintlichen Bedarfsfall wertlos ist? Wofür gibt es Finanzkalkulationen als maßgebliche Entscheidungskriterien für ein vom Steuerzahler zu finanzierendes Vorhaben, wenn sich diese später als nicht realistisch erweisen? Wofür gibt es einen Bundesrechnungshof, wenn dessen Bewertung keine Beachtung findet? Warum pflegt eine Stadt Jahrzehnte ihre Grünanlagen, die auch für das soziale Leben der Bürger eine je individuelle, aber damit auch wieder verallgemeinerbare Bedeutung haben, wenn sie dann der Kettensäge geopfert werden? Wie soll sich die Kultur einer Stadt im 21. Jahrhundert weiterentwickeln, wenn man ihre Werte – trotz Gemeinwohlverpflichtetheit - aus einem zwanghaft anmutenden Opportunismus heraus weg-entscheidet?
Das Argument, es habe ein geordnetes Verfahren gegeben, ist verwirkt, wenn sich die entscheidungsrelevanten Fakten als nicht zutreffend oder nicht haltbar erweisen.
Die Bürger erkennen nun die wahrhaft maßgeblichen Entscheidungsprämissen und geben die einzig sowohl finanz- als auch umweltpolitisch verantwortbare Lösung vor:
Ein Stopp von „Stuttgart 21“.
Dr. Nina Scheer,
Geschäftsführerin UnternehmensGrün
Berlin, den 3. September 2010
>> zur Stellungnahme (pdf)
Das aktuelle UnternehmensGrün Journal (1/2010), u.a. mit einem Interview mit Prof. Dr. Nida-Rümelin über Bildungsverantwortung und einem Interview mit Margit Conrad, Umweltministerin von Rheinland-Pfalz, über Energiepolitik. >> PDF des Journals
Auch im Abonnement erhältlich >> hier
Manifest – Der Ausstieg aus dem Ausstieg wir sagen Nein!
UnternehmensGrün spricht sich entschieden gegen den „Ausstieg aus dem Ausstieg“ aus, auch mit Blick auf dessen Folgen für die deutsche Wirtschaft. Unternehmen, UnternehmerInnen, Selbständige und leitend in der Wirtschaft Tätige können sich mit ihrer Unterschrift der Position aus dem Manifest anschließen und mit einer finanziellen Beteiligung die Kundgabe des unterzeichneten Manifest - Der Ausstieg aus dem Ausstieg: Wir sagen Nein! in deutschen Tages- und Wochenzeitungen oder aber auf Großplakaten (NEU – erweiterte Aktion) unterstützen (vgl. im Einzelnen das Rückmelde-
formular). Um die Kampagne zu ermöglichen, benötigen wir ausreichend Unterstützer. Beteiligen Sie sich, damit das Manifest mit und in Ihrem Namen Politik wird.
Manifest – Der Ausstieg aus dem Ausstieg: Wir sagen Nein!
Die Bundesregierung will den mit der Energiewirtschaft vereinbarten Ausstieg aus der Atomenergie rückgängig machen
und die Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke verlängern. Wir, Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer, Selbständige sowie leitend in der Wirtschaft Tätige, halten diese Absicht für fatal - aus energiepolitischen, ethischen und vor allem auch aus ökonomischen Gründen. Wir fordern die Bundesregierung auf, am Atomausstieg gemäß den Vereinbarungen mit der Atomwirtschaft und dem geltenden Atomausstiegsgesetz festzuhalten.
>> weiterlesen (pdf)
>> Rückmeldeformular (pdf)
29. September 2010, Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Dienstleistungen (OSZ), Berlin, Mandelstr. 8, 10409 Berlin, 10.00-13.30 Uhr.
Nähere Hinweise folgen unter www.unternehmensgruen.de und www.nachhaltige-juniorenfirmen.de.
Präsentation der Delinat GmbH
Schmetterlinge sollen wieder durch die Reben fliegen – das war 1980 die Vision von Delinat-Gründer Karl Schefer beim Anblick kahlgespritzter Weinberge. Heute bietet Delinat 200 Bioweine aus den besten Lagen Europas an und forscht mit einem eigenen Institut am Weinberg der Zukunft.
Allein der Verzicht auf Chemie ergibt noch keinen Wein, den man mit Freunde und Genuss trinkt. Natürliche Qualität heisst auch Verzicht auf Monokultur, Beschränkung der Traubenmenge, Wahl der geeigneten Rebsorten, Begrünung der Rebberge und Gespür des Winzers für den optimalen Erntezeitpunkt und eine Vinifizierung ohne fragwürdige Tricks und Mittel im Keller. Dafür kämpft das Schweizer Weinhandelsunternehmen Delinat in enger Zusammenarbeit mit seinen Biowinzern in ganz Europa erfolgreich seit 30 Jahren.
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Wer macht was, wo, wie, wann und warum?
>> Datenbankrecherche im Mitgliederbereich
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