

Mit dem 1. April 2000 trat das Erneuerbare Energien Gesetz in Kraft. Dass dieses Gesetz eine Erfolgsstory ist, beweisen inzwischen nahezu 300.000 in der Erneuerbare-Energien-Branche entstandene und auf das Gesetz zurückzuführende Arbeitsplätze. Als Markteinführungsprogramm für Erneuerbare Energien sollte das Gesetz mit dem Mittel der Abnahmepflicht regenerativer Energie und einer – degressiv ausgerichteten - garantierten Einspeisevergütung den Erneuerbaren Energien-Technologien zur Massenproduktion verhelfen. Die Vergütungssätze sollten für Investitions- und Planungssicherheit sorgen. Vor dem Hintergrund jahrzehntelanger Milliardensubventionen für fossile und atomare Energieträger bedurfte es eines gesetzlich garantierten Markteinstiegs Erneuerbarer Energien. Bis heute wird leider in der Frage der Marktfähigkeit verkannt, wie teuer das fossil-atomare Zeitalter unter Einrechnung von Fördergeldern und Verschonungssubventionen, aber auch unter außer Acht Lassung von Umweltfolgewirkungen eben solcher Energieträger ist.
Die Frage nach dem EEG von morgen ist somit nicht nur mit Blick auf die Erneuerbaren zu beantworten. Subventionieren wir weiter die herkömmlichen Energieträger, wie dies alleine schon mit der Verleugnung der ungelösten Endlagerfrage um Atommüll geschieht, so werden Erneuerbare Energien Steine in den Weg gelegt, die sich auch ökonomisch auswirken.
Der Anteil Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Deutschland liegt heute zwischen 16 und 18 %. Die in den letzten Monaten viel zitierten Solarvergütungen sind durch die genannten Effekte des EEG, sowie durch massive CO2-Einsparung aber auch vermiedene Importe fossiler Rohstoffe volkswirtschaftlich bei weitem wieder „reingeholt“. Es ist dem EEG in seiner Funktion als „Beweisführung“ zu verdanken, dass inzwischen selbst die vier großen Energiekonzerne von einer zukünftigen Vollversorgung durch Erneuerbare Energien sprechen.
Das Gesetz hat aber noch Weiteres vollbracht: es hat weltweit Nachahmer gefunden, was mit Blick auf die dringend erforderliche globale Bekämpfung des Klimawandels und der sich zuspitzenden Ressourcenverknappung von besonderer Bedeutung ist. Der Nachahmeffekt erklärt uns, dass eine wesentliche Zielsetzung des Gesetzes, die Förderung von Dezentralität und regionaler Wertschöpfung, im Zeitalter der Globalisierung die Gesetzte der Ökonomie offenbart und Geschichte schreiben kann! Und dies, obwohl – oder gerade weil – es sich nicht um eine internationale Vereinbarung handelt. Das EEG wurde in Deutschland geboren. Und hier brauchte man noch nicht einmal die Regierung; es waren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die unter rot-grün ihren Wählerauftrag wörtlich nahmen.
Mit dem 10-jährigen Jubiläum des EEG gilt es einen Appell an unser Politik- und Staatsverständnis zu richten. Es gilt Realitäten anzuerkennen, die mit den Regeln der ökonomischen Vernunft, einem ethischen Selbstverständnis und Generationenverantwortlichkeit sowohl das Entstehen des EEG und dessen Erfolg plausibel werden lassen, als auch die Unumkehrbarkeit des Atomausstiegs vorgeben. Auch hier sollte das Parlament seine Verantwortung wahrnehmen – unter Anerkennung der Realitäten.
Dr. Nina Scheer
Geschäftsführerin UnternehmensGrün